Pfändung und Zwangsvollstreckung
Zur Durchsetzung von Forderungen ist es unsere selbstverständliche Aufgabe bei Gericht ein vollstreckbares Urteil für Sie zu erwirken. Dieser Erfolg bringt jedoch dann nichts, wenn Ihr Schuldner trotz Androhung der Zwangsvollstreckung weiterhin nicht zahlt.
Insbesondere bei gewieften Schuldnern ist konsequentes Vorgehen erforderlich. Leider bedienen sich Schuldner allerlei Tricks. Diesen Schuldnern spielt in die Hände, dass die staatlichen Vollstreckungsorgane, auf die man im Rahmen der Zwangsvollstreckung angewiesen ist, nur zögerlich arbeiten.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, uns bei der Durchsetzung von Forderungen für unsere Mandanten bereits bei der Auftragsannahme mit der finanziellen Lage des Schuldners auseinander zu setzen. Wir prüfen von vornherein, ob Ihr Schuldner überhaupt zahlungsfähig ist oder ob eine Zahlungsunfähigkeit – sprich Insolvenz – droht. Es bringt nämlich nur Kosten für Sie, einen Prozess gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner zu führen.
Die Beobachtung des Schuldners dauert während des Laufs des gerichtlichen Verfahrens zur Erlangung des Vollstreckungstitels fort. Im Verfahren können insbesondere Regelungen getroffen werden, die den Schuldner zu einer frühzeitigen Zahlung veranlassen. Im Übrigen kann der Schuldner sich im Klageverfahren den Anordnungen des Gerichts nicht entziehen. Er muss dort Erklärungen abgeben. Mit diesen Erklärungen lassen sich oft Rückschlüsse nicht nur auf die finanzielle Situation, sondern auch darauf schließen, wo Geld beim Schuldner zu holen ist. Dies ist dann die Voraussetzung dafür, dass bei erfolgreichem Abschluss des Klageverfahrens gezielte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können.