Haushaltsgegnstände
Für die Trennung sind die Haushaltsgegenstände zu teilen.
Darunter sind alle Haushaltsgegenstände zu verstehen, die üblicherweise der Einrichtung der Wohnung, der Hauswirtschaft und dem Zusammenleben der Familie einschließlich der Freizeitgestaltung, also der gemeinsamen Lebensführung innerhalb der Wohn- und Hauswirtschaft dienen. Im Folgenden finden Sie eine Liste, der Sie entnehmen können, ob der Gegenstand Haushaltsgegenstand in diesem Sinne ist:
Tiere | sind zwar keine Sachen, die Regelung ist jedoch analog anzuwenden |
PKW | soweit er nur zum persönlichen Bereich beziehungsweise Gebrauch bestimmt ist, nein |
Kleidungsstücke, Schmuck, Versicherungsunterlagen |
nein |
Dinge, die zur Berufsausübung gebraucht werden, etwa Computeranlage, Fachbücher, Handwerkszeug, Fotoausrüstung | nein |
Familienauto | ja |
Wohnmobil | je nach Zweckbestimmung |
Einbaumöbel wie Bücherwände, Schränke, Küche | dies sind wesentlicher Bestandteil beziehungsweise Zubehör eines Gebäudes und unterliegen deshalb nicht der Hausratsverteilung |
Die Teilung der Haushaltsgegenstände erfolgt nach Billigkeit.