Arbeitsrecht und Kündigung
Jeder kennt wohl das Zitat: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Dies scheint besonders bei den Arbeitsgerichten zu gelten. Diesen Eindruck haben Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer. Denn die Entscheidungen im Arbeitsrecht sind mit gesundem Menschenverstand oft nicht nachvollziehbar.
Der Grund, weshalb das Arbeitsrecht nicht logisch ist, liegt darin, dass die Richtlinien im Arbeitsrecht stark von politischen Interessen geprägt sind. Kurz gesagt spiegelt sich hier der Gegensatz zwischen den Begriffen sozial und Marktwirtschaft wider. Zwar verwenden die Politiker immer die Bezeichnung soziale Marktwirtschaft für unser Land, wie wenn diese Begriffe wie Zwillinge zusammen gehören würden. Tatsächlich ist sozial und marktwirtschaftlich jedoch ein Gegensatz. Dieser Gegensatz wiederum trifft im Arbeitsrecht besonders hart aufeinander.
Typische Felder der Auseinandersetzung im Arbeitsverhältnis sind Kündigung und Gehaltsforderungen.
Einerseits ist ein Arbeitgeber bei schlechter Auftragslage gezwungen, Entlassungen auszusprechen, andererseits ist für den Arbeitnehmer sein Arbeitsplatz von existenzieller Bedeutung. Um diese Interessen auszugleichen, hat der Gesetzgeber das Kündigungsschutzgesetz geschaffen. Die Realität vor den Gerichten sieht dann meist so aus, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung erfolgt. Sind die Parteien hierzu nicht bereit, neigen die Arbeitsgerichte dazu, die Kündigung nicht anzuerkennen. Damit trifft es also meistens den Arbeitgeber, auch wenn dieser sehr gute Gründe für eine Kündigung vortragen konnte. Nachvollziehbar sind diese Entscheidungen logisch meistens nicht.
Umgedreht trifft es bei der Geltendmachung von Gehaltsforderungen aus Überstunden meistens den Arbeitnehmer. Es ist hier für den Arbeitnehmer nahezu unmöglich, Geld für von ihm geleistete Überstunden im Nachhinein zu erhalten, da die Arbeitsgerichte die Latte der hierfür erforderlichen Argumente so hoch gehängt haben, dass diese nicht mehr übersprungen werden kann. Auch dies hat mit Logik nichts mehr zu tun.
Unsere Aufgabe ist es, diese und andere Eigenarten des Arbeitsrechts in unsere Erwägungen einzustellen. Wir sagen unseren Mandanten von vorne herein, wie die Sachlage im allgemeinen und in seinem speziellen Fall ist. Nur wenn man sich in einem Verfahren keine falschen Illusionen macht und sich auf die Gegebenheiten einstellt, hat man realistische Erfolgschancen.
Wir pflegen hier auch die Einstellung, dass nicht jeder Fall im Wege eines Vergleiches in der beim Arbeitsgericht vorgeschriebenen Güteverhandlung erledigt werden muss. Wir sind auch bereit, zur konsequenten Verfolgung der Ansprüche unseres Mandanten in die 2. Instanz zum Landesarbeitsgericht zu ziehen.
Unsere Position ist, dafür zu sorgen, dass man den Besonderheiten Ihres Falles gerecht wird.