Sonderbedarf

Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle beinhalten die Kosten des notwendigen Lebensbedarfs. Darüber hinaus anfallende Kosten sind gegebenenfalls im Rahmen des Sonderbedarfs oder Mehrbedarfs von beiden Eltern anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zusätzlich zu tragen. Diesbezüglich ist die Rechtsprechung uneinig.

Sonderbedarf = unregelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf

unvorhergesehene Krankheitskosten Ja
kieferorthopädische Behandlung Ja
Erstausstattung eines Säuglings Ja
Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs Ja
Bettenersatzbeschaffung wegen Allergie Ja
Kosten einer Klassenfahrt Ja
Konfirmation und Konfirmationsfahrt Nein
Teilnahme eines Meisterkurses Nein
Sportveranstaltung Nein
Gemeindefahrt Nein
Führerschein Nein
asbg-stgm 2012-05-25 wid-308 drtm-bns 2012-05-25